Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der Picture Puzzle Medien GmbH & Co. KG, Köln

  1. Vertragsgegenstand: Picture Puzzle Medien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) bietet die Herstellung eigener sowie das Bearbeiten und Kopieren fremder Filme und digitaler oder analoger Datenträger (Bänder etc.), die Vermietung von Studios/Suiten mit technischem Gerät sowie weitere Leistungen im kreativen und Medienbereich an.
  2. Geltungsbereich: Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen für diesen Auftrag und alle Folgeaufträge ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Stehen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bedingungen unserer Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) oder sonstiger Dritter, die mit uns in Geschäftsbeziehungen treten, im Widerspruch, so gehen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir denen des Auftragsgebers oder sonstiger Dritter nicht widersprechen.
  3. Angebot und Vertragsabschluß: Aufträge werden sowohl nach schriftlicher wie nach mündlicher Erteilung durch den Auftraggeber bindend. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, Vertragsabschlüsse unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Mitarbeiter/innen des Vertragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt eines schriftlichen Vertrages hinausgehen. Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernehmen wird keine Haftung. Stornierungen des Auftrages haben gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich und umgehend zu erfolgen. Soweit der Auftraggeber oder ein hierzu bevollmächtigter Dritter einen erteilten Auftrag ohne das Vorliegen von Rücktrittsgründen stornieren will, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet der Stornierung zuzustimmen. Stimmt der Auftragnehmer der Stornierung zu, ist er berechtigt, bei einer Auftragsstornierung mit weniger als 7 Tagen Ankündigung vor Auftragsbearbeitung dem Auftraggeber 50% der Gesamtkosten für den erteilten Auftrag in Rechnung zu stellen. Bei einer Auftragsstornierung mit mehr als 7 Tagen Ankündigung ist der Auftragnehmer berechtigt, 25% der Gesamtkosten für den erteilten Auftrag in Rechnung zu stellen.
  4. Preise/Zahlungsbedingungen: Bei der Auftragserteilung sind soweit keine individuellen Preisvereinbarungen getroffen wurden, die Preise der jeweils gültigen Preisliste maßgeblich, die in den Geschäftsräumen von Picture Puzzle Medien GmbH & Co. KG eingesehen werden können. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Liegen mehr als drei Monate zwischen Auftragerteilung und Lieferung/Leistung, ist der Auftragnehmer berechtigt, Preise nach der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen Preisliste zu berechnen, soweit keine individuelle Preisvereinbarung getroffen wurde.
  5. Vertragsänderungen: Wesentliche Änderungen, Zusatzwünsche oder ergänzende Leistungsvorgaben verpflichten beide Teile zur angemessenen Anpassung der Vergütung gemäß der jeweils geltenden Preisliste, der Termine und der Leistungsbeschreibung. Dies gilt entsprechend für die bei der Auftragsannahme nicht absehbaren technischen Problemen des Auftragnehmers und/oder technischen Problemen bei dem vom Auftraggeber zur Bearbeitung gestellten Materials. Erkennt der Auftragnehmer die Erforderlichkeit wesentlicher Änderungen, die Erheblichkeit der Zusatzwünsche oder ergänzender Leistungsvorgaben des Auftraggebers an, so hat er diesen unverzüglich zu informieren.
  6. Zahlung: Die Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Schecks anzunehmen. Die Annahme von Schecks erfolgt grundsätzlich nur zahlungshalber. Wechsel werden generell nicht angenommen. Bei Mahnungen wird je Mahnschreiben eine Gebühr von 6,50 Euro berechnet. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach DÜZ geltend zu machen. Wird dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluß bekannt, dass in den Vermögensverhältnissen des Auftragsgebers eine wesentliche Verschlechterung, insbesondere Zahlungsunfähigkeit, eingetreten ist, kann er die Gesamtforderung auch aus noch nicht vollständig abgewickelten Aufträgen gegen den Auftraggeber vorzeitig fällig stellen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.
  7. Lieferbedingungen: Fristen und Termine sind wegen der kreativen, künstlerischen Dienstleistung stets voraussichtliche Zeitangaben. Sie beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Auftragsbedingungen und technischer Einzelheiten sowie der Erfüllung aller seitens des Auftragsgebers zu erbringenden Mitwirkungspflichten oder ggf. behördlichen oder sonstigen Genehmigungen. Fixe Liefertermine oder – Fristen bedürfen der Schriftform.
  8. Versand: Alle Versendungen und Rücksendungen von und zum Auftragnehmer oder zu berechtigterweise eingeschalteten Subunternehmern erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der Transport bzw. Versand mit Fahrzeugen des Fahrzeugnehmers durchgeführt wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Versendungen per Nachnahme auszuführen. Die Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen. Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
  9. Eigentumsvorbehalt: Alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, insbesondere Filme, Videokassetten und Datenträger jeder Art stehen bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Im Falle der Bearbeitung oder Umgestaltung des Vorbehaltsgutes durch den Auftraggeber erfolgt die Bearbeitung bzw. Umgestaltung für den Auftragnehmer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Der Auftraggeber ist jederzeit widerruflich ermächtigt, das Eigentumsvorbehaltsgut im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die sich hieraus ergebenen Forderungen gegen Dritte tritt der Auftraggeber schon jetzt an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an und ermächtigt den Auftraggeber bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen.
  10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet... - für den vollen Versicherungsschutz der dem Auftragnehmer übergebenen bzw. für ihn verwahrten Gegenstände zu sorgen. - ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Filmmaterial z.B. Sicherheits-Zweitmaterial oder Muster zur Verfügung zu halten. Die Prüfung und Begutachtung der dem Auftragnehmer übergebenen Filme bzw. digitalen oder analogen Datenträger sind nicht Teil seiner Leistungsverpflichtung. - eventuelle Dritte Rechtsinhaber von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und für deren schriftliches Einverständnis mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Sorge zu tragen. - von analogen und digitale Datenträgern und/oder Filmen vor Übergabe des im Rahmen des Auftrages zu bearbeitenden Materials auf eigene Kosten Sicherungskopien zu erstellen und bis zur Beendigung des Auftrages in zur Rücksicherung geeigneter Form vorrätig zu halten.
  11. Aufbewahrung von Filmen und anderen digitalen und analogen Datenträgern: Die Aufbewahrung von Filmen und anderen digitalen und analogen Datenträgern nach einer Bearbeitung erfolgt in Räumen, die nicht zur Langzeitarchivierung geeignet sind. Eine getrennte Aufbewahrung von Originalen und Zweitmaterialien erfolgt nicht. Soweit Filmmaterial oder sonstige digitale oder analoge Datenträger ausschließlich zur Aufbewahrung ohne Bearbeitung übergeben werden, werden diese grundsätzlich ohne Nachprüfung des Zustandes übernommen, in dem sie zur Aufbewahrung zur Verfügung gestellt werden. Die Aufbewahrungsgebühren (Archivierung) ergeben sich aus der Preisliste. Verträge über die Aufbewahrung von Filmen und anderen digitalen oder analogen Datenträgern können jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsschluß gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Aufbewahrungsvertrages bei Verzug mit mehr als 2 Monatsgebühren für die Aufbewahrung bleibt unberührt.
  12. Urheber- und Nutzungsrecht: Soweit bei der Auftragserfüllung durch den Auftragnehmer Urheberrechte, Miturheberrechte oder Bearbeitungsrechte entstehen, werden dem Auftraggeber einfache, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt wobei sich der Auftragnehmer den Widerruf bei Vorliegen wichtiger Gründe vorbehält. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die Nichtzahlung der Auftragnehmer geschuldeten Vergütung innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist. Wenn im Rahmen des erteilten Auftrages Urheber- und/oder Bearbeitungsrechte Dritter betroffen sind, steht der Auftraggeber dem Auftragnehmer dafür ein, dass die vertragsgegenständliche Bearbeitung sich im Rahmen der durch den Dritten erteilten Nutzungs-/Bearbeitungsrechte hält.
  13. Mängelrügen und Gewährleistung: Soweit zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer Werkverträge über das Herstellen von Kopien geschlossen werden, sind Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Tagen nach Erhalt der Filme/Bänder oder Datenträger jeder Art unter gleichzeitiger Übergabe der beanstandeten Gegenstände zu erheben. Das gleiche gilt bei versteckten Mängeln mit der Maßgabe, dass die Ausschlussfrist von 5 Tagen erst ab Fertigstellung des Mangels läuft. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung wie Farben oder Töne können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber hierzu keine exakten Anweisungen gegeben hat. Für material-, prozess- oder systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers richten sich zunächst auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch den Auftragnehmer. Hierfür ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist einzuräumen. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Die Mängelhaftung des Auftragnehmers erlischt, wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers selbst oder durch Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Gegenständen unternimmt.
  14. Haftung: Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen, die wesentliche Vertragspflichten betreffen, wird die Haftung des Auftragnehmers auf den nach Art des Auftrags vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Dies gilt sowohl für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden sowie das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Der Auftragnehmer haftet für alle schuldhaft verursachten Verluste, Beschädigungen und Löschungen bei an ihn zur Bearbeitung übergebenen Materialien zunächst auf die Wiederherstellung oder Ersetzung des Ursprungs-Materials soweit dies aufgrund von Negativen, Kopien oder sonstigen Ausgangsmaterialien des Auftraggebers technisch möglich ist (dieses gilt nicht für archiviertes bzw. eingelagertes Material, insbesondere bei Lagerzeiten, welche die physikalische Lebensdauer der jeweiligen Speichermedien übersteigt). Ist eine Wiederherstellung oder Ersetzung unter den genannten Voraussetzungen nicht möglich, haftet der Auftraggeber auf den Materialwert des Trägermaterials gleicher Art und Länge.
  15. Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer ist gegenüber Vollkaufleuten der Sitz des Auftragnehmers.
  16. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer ist gegenüber Vollkaufleuten der Sitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht und Ausschluss sämtlicher internationaler Übereinkommen (z.B. UN- Kaufrechtsübereinkommen).
  17. Salvatorische Klausel: Sollte ein Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, so wird hierfür die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen oder künstlerischen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soweit wie möglich verwirklicht.

Stand: 01.01.2006
Picture Puzzle Medien GmbH & Co. KG